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PiR Nr. 5 vom Seite 162

Bilanzierung von mietfreien Zeiten und erhaltenen pre-opening-Zuschüssen im Rechtsvergleich

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Anfang 00 gelingt es der V-Immobilien KG für ein im Bau befindliches Einkaufzentrum die Elektrofachmarktkette M als Ankermieter zu gewinnen. M wird für eine hohe Kundenfrequenz sorgen und trägt damit zur besseren Vermietbarkeit der übrigen Flächen bei. Im Bewusstsein der Ankerstellung verlangt M einen deutlichen „Rabatt“ auf die sonst ortsübliche Miete. Die Parteien finden folgende Lösung für einen ohne Verlängerungs- oder Kaufoption geschlossen, zehnjährigen, am beginnenden Mietvertrag:

  • Das erste Vertragsjahr ist mietfrei. Ab ist auf Basis der (sonst) üblichen Quadratmetermiete eine Jahresmiete von 250 T€ zu zahlen.

  • V zahlt am einen pre-opening-Zuschuss von 180 T€ für die mit Eröffnung des Fachmarkts verbundenen Kosten (Werbung, Gewinnung Personal, Einrichtung usw.).

II. Fragestellung

Wie sind pre-opening-Zuschuss und mietfreies Jahr beim Mieter zu bilanzieren? (Abzinsungseffekte werden aus Vereinfachungsgründen vernachlässigt.)

III. Lösungshinweise

1. Der wirtschaftliche Gehalt

Ihrem Gehalt nach sind pre-opening-Zuschuss und mietfreies Jahr keine unentgeltlichen Leistungen, sondern dienen im Rah...

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