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PiR 5/2018 S. 154

IFRIC 22 in EU-Recht übernommen

Bei der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung, bei denen eine Vorauszahlung erhalten oder gezahlt wird, bevor der zugehörige Vermögenswert, der Aufwand oder der Ertrag erfasst wird, ist eine diversity in practice bei der Verwendung verschiedener Wechselkurse (in zeitlicher Dimension) festzustellen. Zur Klarstellung wurde IFRIC 22 „Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlter Gegenleistungen“ am veröffentlicht und Anfang April vorbehaltlos in EU-Recht übernommen. Nach IFRIC 22 ist zur Bestimmung des Wechselkurses, welcher bei der erstmaligen Erfassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags zu verwenden ist, auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden ni...

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