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IWB Nr. 9 vom Seite 357

Umsatzsteuerrecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Ausführungsbestimmungen erleichtern den Einstieg in ein für viele Beteiligte noch ungewohntes Umfeld

Dr. Constantin Frank-Fahle

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben zum ein Mehrwertsteuersystem eingeführt. Mit großer Spannung haben nicht nur ausländische Investoren die Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz erwartet. In Ermangelung einer erfahrenen Finanzverwaltung herrscht nicht nur aufseiten der Steuerpflichtigen Unsicherheit. Der vorliegende Beitrag soll Licht in das Dunkel des emiratischen Mehrwertsteuersystems bringen.

Kernaussagen
  • Ende 2017 sind die Ausführungsbestimmungen zum Mehrwertsteuersystem in den VAE erlassen worden.

  • Das Mehrwertsteuersystem betrifft auch Wirtschaftsteilnehmer in den zahlreichen Freihandelszonen der VAE.

  • Für Investoren, die in einer sog. Designated Zone ansässig sind, gelten Sonderregelungen.

I. Gesetzliche Grundlagen

[i]Individuelle Umsetzung des Common VAT Agreement der GCC-Staaten ist Sache jedes MitgliedstaatesDas Mehrwertsteuersystem fußt auf der gemeinsamen Verständigung der Mitgliedstaaten des Golfkooperationsrates (GCC-Staaten). Diese haben sich im Dezember 2015 darauf verständigt, Rahmenbedingungen für die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuer festzulegen, wobei die konkrete Ausgestaltung den einzelnen Mitgliedstaaten obliegt.

Auf nationaler Ebene haben die VAE mit dem Federal ...

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