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BMF 29.03.2018 IV C 6 - S 2140/13/10003, KSR 5/2018 S. 12
Anwendung der Übergangsregelungen zum Sanierungserlass
Das BMF hat die Finanzämter angewiesen, die (siehe Möller, KSR 12/2017 S. 2) und X R 38/15 hinsichtlich der (Nicht-)Anwendung des Sanierungserlasses auf Altfälle nicht über die entschiedenen Einzelfälle hinaus anzuwenden.