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BBK Nr. 9 vom Seite 393

Abfindungszahlung bei ersatzlosem Ausscheiden eines Gesellschafters

Wolfgang Eggert

Das IDW [i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 426hat durch den neu gefassten IDW RS HFA 7 für Abfindungen beim ersatzlosen Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personen(handels)gesellschaft eine neue Sichtweise eingeführt. Damit verbunden ist ein Wahlrecht, das Gestaltungen ermöglicht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Neues Wahlrecht durch IDW RS HFA 7

Nach [i]Neu: Erfolgsneutrale Behandlung des Differenzbetragsder neuen Sichtweise des IDW ist eine Abfindungszahlung, die über dem Kapitalkonto liegt, erfolgsneutral zu Lasten des Kapitals zu buchen. Dies führt dazu, dass

  • sich das Eigenkapital sofort in voller Höhe der Differenz mindert,

  • nach dem Ausscheiden keine zusätzlichen Abschreibungen entstehen, d. h. die Jahresüberschüsse fallen höher aus als bisher.

Nach [i]Bisher: Aktivierung zusätzlicher AnschaffungskostenIDW RS HFA 7 a. F. ist der positive Differenzbetrag dagegen bei den Vermögensgegenständen zu aktivieren, deren Buchwerte stille Reserven enthalten. Die Aktivierung erfolgt auch anteilig bei den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und/oder eines Geschäfts- oder Firmenwerts. Diese Behandlung als Anschaffungsvorgang

  • mindert das Eigenkapital i. H. der Differenz zunächst nicht,

  • führt in den Folgejahren zu zusätzlichen Abschreibungen. Das zunächst höhere Kapital mindert sich in ...

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