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BVerfG 10.04.2018 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, BBK 9/2018 S. 401

Steuerrecht | Einheitsbewertung und Grundsteuer verfassungswidrig

Die sog. Einheitsbewertung, die die Grundlage für die Grundsteuer ist, ist nach einem Urteil des BVerfG verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss spätestens bis zum eine Neuregelung treffen; bis zu diesem Zeitpunkt darf das bisherige Recht noch angewendet werden. Kommt es zu einer Neuregelung, darf das bisherige Recht außerdem noch fünf Jahre lang, längstens aber bis zum angewendet werden.

Zum Thema:

Bernd Rätke

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