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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 2 K 1032/16

Gesetze: EStG § 26a Abs. 2 S. 2

Einzelveranlagung von Ehegatten

hälftige Zuordnung der insgesamt geleisteten Vorsorgeaufwendungen vor Durchführung der Höchstbetragsberechnung

Leitsatz

Beantragen einzeln veranlagte Ehegatten, dass Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigungen nach § 35a EStG ihnen jeweils zur Hälfte zugerechnet werden, so sind zunächst die insgesamt angefallenen Aufwendungen zu addieren und den Ehegatten je zur Hälfte zuzuordnen. Dieser Betrag ist danach bei jedem Ehegatten nach Maßgabe einer für ihn individuell durchzuführenden Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung in Abzug zu bringen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
KÖSDI 2018 S. 20818 Nr. 7
JAAAG-82043

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.11.2017 - 2 K 1032/16

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