Arbeitshilfe - Stand: 20.08.2019

Gewinne aus der Vermietung von Ausstellungsflächen anlässlich eines Kongresses durch einen gemeinnützigen Verein sind gem. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO zu besteuern

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Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützige Vereine - Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO

Ist § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dahingehend auszulegen, dass die Norm auch auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Versammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO handelt und das Entgelt für die Ausstellungsflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
SAAAG-81966