Gewinne aus der Vermietung von Ausstellungsflächen anlässlich eines Kongresses durch einen gemeinnützigen Verein sind gem. § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO zu besteuern
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützige Vereine - Werbung i.S. von § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO
Ist § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO dahingehend auszulegen, dass die Norm auch auf Einnahmen eines gemeinnützigen Vereins aus der Überlassung von Ausstellungsflächen an Unternehmen für Werbezwecke während einer Versammlung, eines Kongresses oder einer vergleichbaren Veranstaltung anzuwenden ist, sofern es sich bei der Veranstaltung um einen Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO handelt und das Entgelt für die Ausstellungsflächenüberlassung untrennbar mit der Veranstaltung verbunden ist?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
SAAAG-81966