5 vor Mündliche Prüfung
5. Aufl. 2018
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IV. Fachgespräch
150 [i]nicht länger als 30 MinutenDas Fachgespräch findet unmittelbar im Anschluss an die Präsentation statt. Der Prüfungsausschuss macht eine kurze Pause, damit die Teilnehmer ihren Arbeitsplatz sortieren können, kurz durchatmen und Platz nehmen können.
Das Fachgespräch „soll nicht länger als 30 Minuten dauern“. Eine kürzere oder längere Zeit muss begründet sein und auch protokolliert werden.
Im Fachgespräch soll die fachliche Kompetenz des Prüfungsteilnehmers erfasst werden. Er soll nachweisen, dass er „in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten“. Die zielführende Darstellung des Sachverhaltes und der damit verbundenen Probleme steht im Vordergrund, anspruchsvolle rechnerische Lösungen werden nicht erwartet.
151 [i]DialogIm Dialog werden fachliche Fragen, Arbeitsaufgaben, betriebliche Prozesse und Arbeitsplanungen zwischen Prüfern und Prüfungsteilnehmern erörtert und mögliche Lösungsalternativen bewertet. Probleme, Lösungen und Vorgehensweisen werden diskutiert. Prüfer und Prüfungsteilnehmer haben einen gleichwertigen oder zugunsten der Prüfungsteilnehmer höheren Gesprächsanteil.
Die Prüfungsverordnung sieh...