Arbeitshilfe Juli 2019

Bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsguts begründet gewillkürtes Betriebsvermögen?

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Begründet die bloße bilanzielle Fortführung einer von einem Betriebsprüfer vorgenommenen (irrtümlichen) Aktivierung eines Wirtschaftsguts gewillkürtes Betriebsvermögen (gebotene Abgrenzung zum , BFHE 96, 302, BStBl 1969 II S. 617)?

Haben die Dauer der betrieblichen Förderung, das Vorhandensein eines eigenen Geschäftsbetriebs und die Intention beim Beteiligungserwerb Einfluss auf eine zunächst im Privatvermögen gehaltene GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens (und ggf. inwieweit)?

Steht einem Gericht die Befugnis zu, für die Ermittlung eines Entnahmewertes von einem Gutachten abzuweichen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB KAAAG-81425