Arbeitshilfe August 2020

Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d EStG?

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Ist die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer und können somit Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAG-81413