Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d EStG?
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Ist die Abgeltungsteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 32d Abs. 1 EStG Teil der tariflichen Einkommensteuer und können somit Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG die Einkommensteuer nach dem gesonderten Steuertarif mindern?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
HAAAG-81413