Online-Nachricht - Donnerstag, 19.04.2018

Gesetzgebung | Referentenentwurf zur Brückenteilzeit (BMAS)

Das BMAS hat den Referentenentwurf v. zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts veröffentlicht.

Ab dem soll es mit der neuen Brückenteilzeit einfacher werden, die eigenen Arbeitszeiten passender zum Leben zu gestalten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit ergänzt wird. Dieser Anspruch führt dazu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase nicht in der "Teilzeitfalle" stecken bleiben, sondern wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können.

Hinweis:

Den Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie auf der Homepage des BMAS.

Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins finden Sie auf der Homepage des DAV.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. 19.04.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB KAAAG-81263