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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 16 | Bilanzierung: Widmung als Voraussetzung für Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

Ein Wirtschaftsgut gehört nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen, wenn es diesem durch einen klar nach außen in Erscheinung tretenden Willensentschluss zugeordnet worden ist. Es reicht nicht aus, wenn lediglich die Auffassung des Prüfers bei einer früheren Betriebsprüfung in dem Glauben übernommen wird, dagegen nicht mit Erfolg vorgehen zu können. Das hat der BFH entschieden und sich zudem zur Korrektur nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs geäußert.

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum gewillkürten Betriebsvermögen ist jetzt unser nächstes Thema. Wir möchten Sie über eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs informieren.

Der X. Senat des BFH musste über einen interessanten Fall entscheiden: Ein selbst bewohntes Haus gehörte samt der Doppelgarage den beiden Ehegatten je zur Hälfte. Der Ehemann betrieb als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb und parkte den zum Betriebsvermögen gehörenden Firmenwagen daheim immer in der Doppelgarage. Den zweiten Parkplatz in der Garage nutzte die Ehefrau für ihren Privatwagen. Dann übernahm die Ehefrau auch den Miteigentumsanteil des Ehemanns. Ihr gehörte damit das gesamte Haus und au...

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