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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 22 | Darlehen: Geänderte Zuordnung nach Umschuldung bei gemischt genutzten Grundstücken

Eine selektive Finanzierung eröffnet bei teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Immobilien eine erhebliche Steuerersparnis. Der BFH muss klären, ob der Eigentümer eines gemischt genutzten Mehrfamilienhauses nach einer Umschuldung für die Zukunft eine andere Zuordnung der neu aufgenommenen Darlehen zu den vermieteten sowie den selbstgenutzten Gebäudeteilen vornehmen kann. Das FG Köln hatte dies in erster Instanz nicht akzeptiert.

Wie sehr es sich lohnt, schwebende Prozesse zu verfolgen und Parallelfälle offen zu halten, beweist jedes Mal aufs Neue die Jahresstatistik des Bundesfinanzhofs. In 2017 waren 44 % aller Revisionen vor dem höchsten deutschen Steuergericht erfolgreich. Das ist – wie ich finde – eine stolze Zahl. Damit hat sich der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen gegenüber dem Jahr 2016 sogar noch einmal deutlich erhöht. Damals waren es 32 %.

Bei den Nichtzulassungsbeschwerden ist die Quote naturgemäß nicht ganz so hoch. Der Erfolgsanteil liegt aber immerhin noch bei 13 %.

Für Mandanten mit einer teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Immobilie ist ein Verfahren interessant, das beim IX. Senat des BFH anhängi...

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