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30 Jahre Steuern nachzahlen durch Reform der Vermögensabschöpfung?
[i]Neuregelungen seit 1.7.2017Durch das am in Kraft getretene Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung (BGBl 2017 I S. 872) werden die Vorschriften des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung zur Abschöpfung und vorläufigen Sicherstellung von Vermögen neu geregelt. Wie bei Gesetzesreformen üblich, ergeben sich auch aus dieser Neuregelung zahlreiche neue Fragen. Ein Punkt von steuerlicher Relevanz soll hier besonders in den Blickpunkt rücken: Die Neuregelung der § 76a Abs. 2, § 76b StGB betreffend die Einziehung von Vermögen gibt den Justizbehörden möglicherweise einen Hebel, im Falle einer Steuerhinterziehung bis zu 30 Jahre später die Tatvorteile („ersparte“ Steuern) einzuziehen. Diese Frage wird zurzeit von Vertretern der Verwaltung auf Podiumsdiskussionen bejaht.
[i]Gerlach, Festsetzungsverjährung, infoCenter NWB EAAAA-88431 Zusätzliche Brisanz erhält die Frage dadurch, dass diese Ansicht auch für den Fall bejaht wird, dass die steuerliche Festsetzungsfrist bereits abgelaufen ist. Die Vertreter dieser Ansicht begründen ihre Sichtweise mit dem Grundgedanken der Vermögensabschöpfung. Dieser verlange, dass der Steuerhinterzieher deliktisch erlangte Vermögenswerte (die ersparten Steuern) nicht dauerhaft behalten dürfe. Für diese Sichtweise wird auch an...