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FG Münster Urteil v. - 9 K 689/17 F

Gesetze: AO § 124 Abs 3, AO § 125 Abs 1, AO § 129 Satz 1, KStG § 27 Abs 2

Körperschaften/Verfahren

Unzutreffende Feststellung des steuerlichen Einlagekontos mit 0,00 Euro, Nichtigkeit und Korrektur einer solchen Feststellung

Leitsatz

1) Die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 KStG kann nicht gemäß § 129 Satz 1 AO berichtigt werden, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dem Sachbearbeiter ein Rechtsirrtum unterlaufen ist.

2) Ein Feststellungsbescheid nach § 27 Abs. 2 KStG ist nicht nichtig i.S.v. § 125 Abs. 1 AO, wenn der festgestellte Wert des steuerlichen Einlagekontos zwar in einem ganz erheblichen Maße von dem zutreffenden Wert abweicht, es aber im Zeitpunkt des Bescheiderlasses weiterer Nachforschungen bedurft hätte, um die Abweichung von der materiellen Rechtslage feststellen zu können.

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2018 S. 229 Nr. 7
LAAAG-80820

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FG Münster, Urteil v. 08.11.2017 - 9 K 689/17 F

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