Online-Nachricht - Mittwoch, 11.04.2018

Umsatzsteuer | Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der MwStSysRL (DStV)

Der DStV hat zum EU-Kommissions-Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen Stellung genommen.

Hintergrund: Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine neue Definition für „Kleinunternehmen“ vor. Gem. Art 280a Nr. 1 MwStSystRL-E ist ein „Kleinunternehmen“ ein im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Steuerpflichtiger, dessen Jahresumsatz in der Union 2.000.000 € nicht übersteigt. Alle Kleinunternehmen in diesem Sinne sollen bestimmte Vereinfachungen im Mehrwertsteuersystem erhalten.

Als Fazit formuliert der DStV Folgendes:

Der DStV begrüßt den Vorschlag, den Abbau von Bürokratiekosten für Kleinunternehmen voranzutreiben. Auch überzeugt die Idee, den Kreis der begünstigten Kleinunternehmen auf sämtliche Unternehmen auszuweiten, die einen Jahresumsatz in der Union von maximal bis zu 2.000.000 € erwirtschaften. Allerdings sollten dringend partielle Anpassungen erfolgen:

  • Mitgliedstaaten sollten für die Steuerbefreiung von Kleinunternehmen nur einen Schwellenwert für sämtliche Wirtschaftsbereiche einführen dürfen. Andernfalls käme es zu kaum handhabbaren Abgrenzungsschwierigkeiten.

  • Nur von der Steuer befreite Kleinunternehmen sollten vereinfachte Rechnungen ausstellen dürfen. Nicht von der Steuer befreite Kleinunternehmen träfe ein zu hohes Risiko der rückwirkenden Rechnungsberichtigungspflicht.

  • Bevor die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen auf Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, ausgeweitet wird, sollte sichergestellt sein, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Steuerbehörden funktioniert. Andernfalls würden Steuerkontrollen erschwert.

Hinweis:

Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der Homepage des DStV.
Weitere Informationen finden Sie in unserem ReformRadar.

Quelle: DStV online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-80522