Steuerberatungsmandatsübernahmevertrag: Sittenwidrigkeit
einer Vereinbarung über eine Kaufpreisreduzierung bei Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Mandatsübernahme
Leitsatz
1. Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme von Steuerberatungsmandaten die Höhe des Kaufpreises am Netto-Jahresumsatz des letzten vollen Geschäftsjahres orientiert, so erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang im ersten Jahr nach Übernahme der Mandate, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertretenmüssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt.
2. Zu den Voraussetzungen des subjektiven Tatbestandes des § 138 Abs. 1 BGB (hier: abgelehnt).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2006 S. 1387 Nr. 31 DStRE 2006 S. 1100 Nr. 17 INF 2006 S. 484 Nr. 13 WPg 2006 S. 1229 Nr. 19 SAAAG-80433