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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 1723/17

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Rückzahlung der Umsatzsteuer in Höhe von 26.990,71 EUR, welche die Klägerin für in den Jahren 2008 bis 2011 individuell hergestellte und an ihre Versicherten im Rahmen ambulanter Behandlung verabreichte Arzneimittel und Arzneimittelzubereitungen gezahlt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 579 Nr. 11
HAAAG-80360

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Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.01.2018 - L 11 KR 1723/17

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