Online-Nachricht - Freitag, 06.04.2018

Berufsaufsicht | Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018 (WPK)

Die WPK hat die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht 2018 veröffentlicht.

Die Abschlussdurchsicht des Jahres 2018 der WPK wird von der Überprüfung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) neu eingeführten oder geänderten Regelungen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung geprägt sein. Aufgrund dessen ergeben sich folgende geplante Schwerpunkte:

1. Bestätigungsvermerke

  • Zusätzliche Erklärung, ob bei der Aufstellung des Lageberichts oder Konzernlageberichts die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind (§ 322 Abs. 6 Satz 1 HGB)

2. Allgemeine Rechnungslegungsanforderungen

  • Angaben zu Firma, Sitz, Registergericht und Handelsregisternummer des Bilanzierenden sowie zur Tatsache einer Liquidation oder Abwicklung (§§ 264 Abs. 1a, 297 Abs. 1a HGB)

  • bei Haftungsverhältnissen jeweils gesonderte Angaben zu gewährten Pfandrechten oder sonstigen Sicherheiten (§ 268 Abs. 7 Nr. 2 HGB) sowie zu Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen (§ 268 Abs. 7 Nr. 3 HGB) im Anhang

  • Erläuterungen in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB) oder im Konzernanhang (§ 313 Abs. 1 Satz 1 HGB)

3. Gewinn- und Verlustrechnung

4. Verbindlichkeitenspiegel

  • Vermerke zum Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen Posten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB)

5. Anlagenspiegel (§§ 284 Abs. 3, 313 Abs. 4 HGB)

6. Einzelangaben des Anhangs

  1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§§ 285 Nr. 3a, 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB)

  2. Geschäfts- oder Firmenwerte (§§ 285 Nr. 13, 314 Abs. 1 Nr. 20 HGB)

  3. Genussscheine (§§ 285 Nr. 15a, 314 Abs. 1 Nr. 7b HGB)

  4. Latente Steuersalden (§§ 285 Nr. 30, 314 Abs. 1 Nr. 22 HGB)

  5. Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (§§ 285 Nr. 31, 314 Abs. 1 Nr. 23 HGB)

  6. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§§ 285 Nr. 32, 314 Abs. 1 Nr. 24 HGB)

  7. Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres (§§ 289 Nr. 33, 314 Abs. 1 Nr. 25 HGB)

  8. Gewinnverwendungsvorschlag und -beschluss (§§ 285 Nr. 34, 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)

Quelle: WPK online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-80222