Online-Nachricht - Mittwoch, 04.04.2018

Europa | Neues Körperschaftsteuersystem (EU-Parlament)

Die "Gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer" (GKKB) – Teil eines umfassenden Vorschlags zur Schaffung einer einheitlichen, klaren und fairen Körperschaftsteuerregelung in der EU – sowie die "Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage" (GKB) wurden am von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments unterstützt bzw. angenommen. Die Entschließungen werden nun dem Rat und der Kommission vorgelegt.

Unter den neuen Steuerplänen würden Unternehmen ihre Steuern dort bezahlen, wo Gewinne gemacht werden. Online-Aktivitäten digitaler Unternehmen sollen zur Steuerberechnung genutzt werden.

Das EU-Parlament führte hierzu u.a. folgendes aus:

  • Feststellung der „digitalen Präsenz" in einem Land zur Ermittlung steuerpflichtiger Gewinne

    • Die beiden Maßnahmen zielen darauf ab, die Lücken zu schließen, die es einigen digitalen und weltweit tätigen Unternehmen ermöglicht haben, ihre Steuerschuld drastisch zu verringern oder Steuern zu vermeiden, dort, wo sie Gewinne erzielen. Dies soll teilweise durch vorgeschlagene Referenzwerte („Benchmarks“) erreicht werden, mit denen ermittelt wird, ob ein Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat „digital präsent" und damit steuerpflichtig ist.

    • Die EU-Kommission sollte Referenzwerte wie die Anzahl der Nutzer oder die Menge der gesammelten digitalen Inhalte festlegen, um ein klareres Bild davon zu erhalten, wo ein Unternehmen seine Gewinne erzielt. Der Wert personenbezogener Daten hat zugenommen, denn Unternehmen wie Facebook, Amazon und Google nutzen sie zur Schaffung ihres Reichtums. Zur Berechnung der Steuerschuld solcher Unternehmen werden diese Daten derzeit jedoch nicht berücksichtigt.

  • „One-stop shop”: Eine einzige Steuerverwaltung als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen

    • Unternehmen würden ihre Steuerschuld berechnen, indem sie die Gewinne und Verluste ihrer Niederlassungen in allen EU-Mitgliedstaaten addieren. Die sich daraus ergebende Steuer würde dann zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, je nachdem, wo die Gewinne erwirtschaftet wurden. Ziel ist es, die derzeitige Praxis zu verhindern, dass Unternehmen ihre Steuerbemessungsgrundlage in Niedrigsteuergebiete verlagern.

    • Sobald die Vorschläge in Kraft treten, würden in allen Mitgliedstaaten einheitliche Steuervorschriften gelten. Die Unternehmen müssten sich nicht mehr mit 28 verschiedenen nationalen Regelungen auseinandersetzen und wären nur noch einer einzigen Steuerverwaltung („One-Stop-Shop“) gegenüber rechenschaftspflichtig.

Quelle: Europäisches Parlament, Pressemitteilung v. 15.03.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAG-80101