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Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat ihre Verfügung zur Anwendung des NWB VAAAG-58248) in Bezug auf die Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 Abs. 2 EStG am aktualisiert. Danach sind Fälle, in denen Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen (Darlehen oder Bürgschaften) geltend machen, die nach dem geleistet wurden oder nach diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden sind, bis zur abschließenden Erörterung auf Bund-Länder Ebene zurückzustellen.