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Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei Pensionsrückstellungen
Das NWB NAAAG-67956 dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG in der 2015 geltenden Fassung (die unverändert bis heute gilt) insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als zur Ermittlung der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen ist (Az. des Normenkontrollverfahrens beim BVerfG: 2 BvL 22/17). Das Gericht kritisiert, dass der Gesetzgeber die Höhe des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen seit 1982 nicht mehr überprüft und angepasst habe. Der Gesetzgeber habe zwar das Recht, den Abgeltungszinsfuß zu typisieren, er müsse aber regelmäßig überprüfen, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei. Rechtsbehelfsverfahren, in denen sich die Einspruchsführer auf dieses Verfahren beziehen, ruhen laut FinMin Schleswig-Holstein kraft Gesetzes ...