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FG Rheinland-Pfalz 20.02.2018 2 K 2487/16, KSR 4/2018 S. 12
Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung
Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist.