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Dienstwagen für Ehegatten mit Minijob
Laut FG Köln sind die Kosten eines Dienstwagens auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dagegen ist der BFH der Ansicht, dass ein Arbeitgeber einem familienfremden geringfügig Beschäftigten regelmäßig kein Fahrzeug überlassen würde, da dieser durch eine umfangreiche Privatnutzung des Pkw die Vergütung für die Arbeitsleistung in für den Arbeitgeber unkalkulierbare Höhen steigern könnte ( NWB KAAAG-72554).