Ärztliche Kooperationen
4. Aufl. 2018
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Vorwort
In der Bundesrepublik Deutschland sind etwa 120.000 Ärzte und 52.700 Zahnärzte niedergelassen. Nach wie vor überwiegen – noch – die Einzelpraxen, jedoch sind bereits 45 % der Vertragsärzte – also fast jeder zweite Vertragsarzt – in Berufsausübungsgemeinschaften tätig. Nach wie vor ist eine Tendenz zur Kooperation und zur Bildung auch größerer Gemeinschaftspraxen (Berufsausübungsgemeinschaften) deutlich festzustellen. Auch ist die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) stetig auf fast 2.500 im Jahr 2016 gestiegen. Der besonders starke Zuwachs im Jahr 2016 ist u. a. auf eine veränderte Gesetzeslage zurückzuführen (Einführung fachgleicher MVZ). In diesem Jahr liegt die Zahl der MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten auch wieder deutlich über den MVZ in Trägerschaft von Krankenhäusern. Im Jahr zuvor waren Vertragsärzte und Krankenhäuser erstmals gleich häufig als Träger aufgetreten.
Neugründungen finden außerdem insbesondere bei den Zahnärzten statt, und zwar sehr häufig auch als eine Einmann-Zahnarzt-MVZ-GmbH, um so die Beschränkung der angestellten Zahnärzte auf Zwei zu umgehen.
Die Zahl der angestellten Ärzte steigt im ambulanten Bereich ...