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BFH 06.12.2017 IX R 7/17, BBK 7/2018 S. 307

Bilanzierung | Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für Erwerb eigener Anteile

Der entgeltliche Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH stellt aus Sicht des Gesellschafters ein Veräußerungsgeschäft i. S. von § 17 EStG dar. Verwendet die GmbH für den Erwerb eine zweckgebundene Rücklage, führt diese Verwendung beim veräußernden Gesellschafter nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten.

[i]Gewinnrücklage wurde in zweckgebundene Rücklage umgegliedertIm BFH-Fall hatte die GmbH von ihrer Alleingesellschafterin 50 % der Anteile zum Preis von 96.000 € erworben. Zuvor hatte die GmbH eine freie Gewinnrücklage i. H. von ca. 101.000 € in eine zweckgebundene Rücklage für den Erwerb der Beteiligung umgegliedert. Die Alleingesellschafterin wollte nun von ihrem Veräußerungsgewinn nicht nur die eigenen Anschaffungskosten von 12.500 €, sondern auch die Rücklage i. H. des Kaufpreises von 96.000 € abziehen.

[i]Nachträgliche Anschaffungskosten setzen Einlage vorausDem folgte der BFH nicht: Zu ...

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