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FG Düsseldorf 13.11.2017 15 K 3228/16 E, NWB 14/2018 S. 922

Einkommensteuer | Aufwandsentschädigung des Betreuers steht Pflegepauschbetrag entgegen

Das entschieden, dass die Gewährung des Pflegepauschbetrags voraussetzt, dass der Steuerpflichtige für die Pflege keine Einnahmen erhält. Dies sei nicht der Fall, wenn er eine Aufwandsentschädigung als ehrenamtlicher Betreuer bekommt.

Anmerkung:

Der Kläger war zum Betreuer von zwei Personen bestellt worden, die seit Oktober 2012 in Pflegeheimen lebten. Im Streitjahr (2015) erhielt er eine steuerfreie Aufwandsentschädigung als ehrenamtlicher S. 923Betreuer in Höhe von 798 €. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Pflegepauschbeträge in Höhe von jeweils 924 € für beide Betreuten geltend. Dies lehnte das beklagte Finanzamt unter Hinweis auf die Heimunterbringung der Betreuten ab. Mit der Klage machte der Klä...

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