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FG Münster 11.12.2017 13 K 1045/15 E, NWB 14/2018 S. 922

Einkommensteuer | Kosten eines Sicherheitsdienstes können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein

Das entschieden, dass die Kosten für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn die Aufwendungen notwendig und angemessen sind, um eine Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.

Anmerkung:

Die Klägerin lebte in einer Seniorenresidenz, in der sie sich 24 Stunden täglich durch einen privaten Sicherheitsdienst bewachen ließ, da sie Bedrohungen [i]Schmidt, Außergewöhnliche Belastungen, Grundlagen NWB VAAAF-48920 durch ihre Adoptivtochter und von dieser beauftragte Personen ausgesetzt war. Die Berücksichtigung der hierfür entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen lehnte das Finanzamt ab. Dieser Auffassung folgte das FG Münster nicht: Die Aufwendungen für den privaten Sicherheitsdienst seien der Klägerin aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig erwachsen, da si...

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