Arbeitshilfe - Stand: 18.07.2018

Keine Berücksichtigung weiterer Verluste bei Anfechtung nur des Verlustfeststellungsbescheides und unterlassener Anfechtung des Steuerbescheids mit einer Steuerfestsetzung von 0 EUR?

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Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheids als Voraussetzung für die Änderung des Verlustfeststellungsbescheids

Bleibt es für den Verlustfeststellungsbescheid bei der Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG (jeweils i.d.F. des JStG 2010), wenn eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung auch verfahrensrechtlich nicht möglich ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAG-79227