Zufluss von Betriebseinnahmen bei Vereinnahmung von Fremdgeldern und Aufrechnung mit Honorarforderungen eines Rechtsanwalts?
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Liegt eine gewinnerhöhende Betriebseinnahme vor, wenn ein Anwalt rechtsirrtümlich Honorarforderungen gegen seinen Mandanten erhebt, diese abrechnet und mit diesen nicht bestehenden Honorarforderungen gegen einen Fremdgeldauskehrungsanspruch des Mandanten aufrechnet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
QAAAG-79204