Arbeitshilfe August 2019

Kein Schuldzinsenabzug für ein Darlehen, das ein Fremdwährungsdarlehen, mit dem Anschaffungskosten einer vermieteten Wohnung finanziert wurden, nach ungünstiger Kursentwicklung ablöst?

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Kursverlust bei einem Fremdwährungsdarlehen mit nachfolgend erhöhter Darlehensaufnahme im Rahmen der Umschuldung in Euro weit vor Begründung des Tatbestands der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Hier zur Frage, ob die erhöhte Darlehensaufnahme in Euro wegen eines realisierten Kursverlustes durch ein Fremdwährungsdarlehen im Rahmen einer Umschuldung in Euro, der bei der Finanzierung von ursprünglich selbstgenutzten Wohnraum entstanden ist, später im Vermietungsfall in voller Höhe als Grundlage für die sofort abzugsfähigen Schuldzinsen zugrunde gelegt werden kann?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB WAAAG-79186