Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen?
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Ist die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausgeschlossen, wenn neben dem Grundbesitz eine Tankstelle mit den dazugehörigen Betriebsvorrichtungen mitvermietet wurde?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
ZAAAG-79172