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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 14 | Schulgeld: Nicht immer ist eine Bescheinigung der Schulbehörde erforderlich

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG können Eltern das Schulgeld für bestimmte Privatschulen – ohne den Anteil für Unterkunft, Betreuung und Verpflegung – in Höhe von 30 % als Sonderausgaben absetzen. Ist ein Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss beabsichtigt, muss durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden, dass dieser von der im Inland zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde. Etwas anderes gilt jedoch bei der Vorbereitung auf einen Abschluss.

Für die einen sind sie elitäre Einrichtungen, Angebote vor allem für Kinder und Jugendliche wohlhabender Eltern. Für andere sind sie eine willkommene Bereicherung des öffentlichen Schulwesens, weil sie die Vielfalt der Bildungsangebote fördern und durch Wettbewerb eine höhere Qualität ermöglichen. Ich rede von Privatschulen. Von denen gibt es in Deutschland mehr als 5.000 – viele davon Berufsschulen. Immerhin etwa jeder zwölfte Schüler besucht eine Schule, die sich in der Verantwortung eines freien, nichtstaatlichen Trägers befindet.

Der Fiskus beteiligt sich an den Kosten, wenn ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind eine Privatschule besucht, die zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Be...

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