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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 22 | Abgeltungsteuer: Erschwerte Bedingungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Seit 2017 gelten erschwerte Bedingungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren. Steuerpflichtige, die zwischen 1 % und 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, können bei der Veranlagung für 2017 nur noch optieren, wenn sie durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit nehmen können. Der Antrag auf Regelbesteuerung ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen.

Für die Gesellschafter einer GmbH ist bei der Steuererklärung für 2017 vor allem eine Neuerung bei der Abgeltungsteuer von Bedeutung. Sie betrifft die Option zur tariflichen Steuer bei unternehmerischen Beteiligungen – unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. Das Abzugsverbot für Werbungskosten gilt dann bekanntlich nicht. Ein weiterer Vorteil ist, dass eventuelle Verluste auch mit anderen Einkommensarten ausgeglichen werden dürfen.

Steuerpflichtige, die zwischen 1 % und 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, können bei der Veranlagung für 2017 nur noch optieren, wenn sie durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss ...

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