Online-Nachricht - Mittwoch, 21.03.2018

Europa | Maßnahmen für eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Kommission)

Die Europäische Kommission hat am neue Vorschriften vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass digitale Geschäftstätigkeiten in der EU auf faire und wachstumsfreundliche Weise besteuert werden.

Hintergrund: Der jüngste Boom bei Digitalunternehmen wie Social-Media-Unternehmen, Kooperationsplattformen und Anbietern von Online-Inhalten hat maßgeblich zum Wirtschaftswachstum in der EU beigetragen. Die derzeitigen Steuervorschriften wurden jedoch nicht für solche weltweit tätigen oder online tätigen Unternehmen konzipiert, die nur eine geringe oder gar keine physische Präsenz aufweisen.

Die Kommission hat daher zwei unterschiedliche Legislativvorschläge vorgelegt, die zu einer faireren Besteuerung digitaler Geschäftstätigkeiten in der EU beitragen werden:

Vorschlag 1: Eine gemeinsame Reform der Körperschaftsteuer-Vorschriften der EU für digitale Tätigkeiten

Dieser Vorschlag würde es den Mitgliedstaaten erlauben, Gewinne, die in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftet werden, auch ohne eine physische Präsenz eines Unternehmens in ihrem Gebiet zu besteuern. Die neuen Vorschriften würden sicherstellen, dass Online-Unternehmen genauso wie herkömmliche Unternehmen einen Beitrag zu den öffentlichen Einnahmen leisten.

Von einer "digitalen Präsenz" oder einer virtuellen Betriebsstätte einer digitalen Plattform in einem Mitgliedstaat wird ausgegangen, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • Jährliche Erträge von mehr als 7 Mio. EUR in einem Mitgliedstaat

  • Mehr als 100.000 Nutzer in einem Steuerjahr in einem Mitgliedstaat

  • Abschluss von mehr als 3.000 Geschäftsverträgen über digitale Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen und gewerblichen Nutzern in einem Steuerjahr

Die neuen Vorschriften werden auch die Art und Weise, wie Gewinne auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden, dahin gehend verändern, dass besser widergespiegelt wird, wie die Online-Wertschöpfung der Unternehmen erfolgt: z. B. je nach dem Ort, an dem sich der Nutzer zum Zeitpunkt des Verbrauchs befindet.

Vorschlag 2: Eine Übergangssteuer auf bestimmte Erträge aus digitalen Tätigkeiten

Diese Übergangssteuer stellt sicher, dass Tätigkeiten, die derzeit nicht wirksam besteuert werden, direkte Einnahmen für die Mitgliedstaaten schaffen würden. Sie würde auch dazu beitragen, einseitige Maßnahmen zur Besteuerung digitaler Tätigkeiten in bestimmten Mitgliedstaaten zu verhindern, die zu einem für den Binnenmarkt schädlichen Flickwerk nationaler Maßnahmen führen könnten.

Im Gegensatz zu der gemeinsamen EU-weiten Reform der zugrunde liegenden Steuervorschriften würde diese indirekte Steuer auf Erträge angewandt, die mit bestimmten, bisher überhaupt nicht besteuerten digitalen Tätigkeiten erwirtschaftet werden. Dieses System ist nur als Zwischenlösung bis zur Umsetzung der umfassenden Reform gedacht und verfügt über Mechanismen zur Verhinderung einer möglichen Doppelbesteuerung.

Die Steuer erfasst Erträge aus Tätigkeiten, bei denen die Nutzer eine wichtige Rolle bei der Wertschöpfung spielen und die mit den derzeitigen Steuervorschriften sehr schwierig zu erfassen sind, z. B.

  • Erträge aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen

  • Erträge aus digitalen Vermittlungsgeschäften, die Nutzern erlauben, mit anderen Nutzern zu interagieren und die den Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen zwischen ihnen ermöglichen

  • Erträge aus dem Verkauf von Daten, die aus Nutzerinformationen generiert werden.

Die Steuereinnahmen würden von den Mitgliedstaaten erhoben, in denen die Nutzer ansässig sind. Die Besteuerung würde nur für Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen in Höhe von 750 Mio. EUR und EU-Erträgen in Höhe von 50 Mio. EUR gelten. Dadurch würde sichergestellt, dass kleinere Start-up- und Scale-up-Unternehmen nicht belastet würden. Mit einem Steuersatz von 3 % könnten jährlich schätzungsweise Einnahmen von 5 Mrd. EUR in den Mitgliedstaaten erzielt werden.

Die Nächste Schritte: Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament zur Konsultation vorgelegt. Die EU wird sich auch weiterhin aktiv an den weltweiten Diskussionen über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft innerhalb der G20/der OECD beteiligen und ehrgeizige internationale Lösungen vorantreiben.

Hinweis:

Weiterführende Informationen hierzu hat die Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht. Zur Website der GD TAXUD zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft gelangen Sie hier.

Quelle: EU Taxation News update v. sowie EU-Kommission, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB KAAAG-78918