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NWB Nr. 13 vom Beilage Seite 1

Aktuelle Entwicklungen beim häuslichen Arbeitszimmer

– ein Überblick über Einzelfragen zur Abzugsfähigkeit der Aufwendungen

Udo Cremer

[i]Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen NWB MAAAE-35006 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und seine Ausstattung sind – unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige Gewinn- oder Überschusseinkünfte erzielt – vom Grundsatz her nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Im Falle von Gewinneinkünften kommt es zu einer Abzugsbeschränkung bei den Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und im Falle von Überschusseinkünften zu einer Versagung des Werbungskostenabzugs gem. § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG. [i]Langenkämper, Arbeitszimmer – Berechnungsbogen mit erläuternden Hinweisen, Arbeitshilfe NWB QAAAE-32657 Das Abzugsverbot gilt jedoch dann nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf einen Betrag von maximal 1.250 € begrenzt. Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, können die nachgewiesenen Aufwendungen in unbeschränkter Höhe berücksichtigt werden, selbst dann, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

I. Abgrenzung des häuslichen Arbeitszimmers von betriebsstättenänhlichen Räumen

Nach der Rechtsprechung des BFH ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers von dem des betriebsstättenähnlichen Raums im Wohnungsbereich abzugrenzen (z. B. berufli...BStBl 2004 II S. 55

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