Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28 28.11.2017 VII R 30/15, IWB 6/2018 S. 210

BFH | Rechtsschutz im Fall eines Beitreibungsersuchens

(1) Einwendungen gegen die Forderungen des um Beitreibung ersuchenden Staates, gegen den ursprünglichen Vollstreckungstitel oder gegen den einheitlichen Vollstreckungstitel sind bei der zuständigen Instanz des ersuchenden Staates geltend zu machen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 EUBeitrG). (2) Wird das Beitreibungsverfahren ruhend gestellt, um den Ausgang der Verfahren im ersuchenden Staat abzuwarten, ist eine zwischenzeitliche Prüfung, ob Beitreibungshilfe aus Rechtsgründen ausscheidet, nicht erforderlich. Erst wenn die Fortsetzung der Beitreibung unmittelbar droht, ist im ersuchten Staat zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen für eine Beitreibung vorliegen. (3) Diese Aufteilung entspricht effektivem Rechtsschutz. Sie dient der Vermeidung von Doppel- und Mehrfachprüfungen sowie widerstreitenden Entschei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen