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IWB Nr. 6 vom Seite 209

Besteuerung digitaler Währungen

Dr. Walther Pielke

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 234Die Blockchain-Technologie bietet viele potenzielle Anwendungsmöglichkeiten. Inzwischen bestehen z. B. neben Bitcoin und Ether über 1.500 weitere „digitale Währungen“. Das rechtliche Umfeld dafür ist, auch international, bislang kaum reguliert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Die technische Seite der Bitcoin-Blockchain

[i]Geringe Manipulationsfähigkeit durch dezentrale Speicherung und eine Verschlüsselung „in der Kette“Die Bitcoin ist die bekannteste Blockchain-Anwendung. Sie ist vergleichbar mit einem dezentral geführten Kontobuch. Alle Transaktionen werden in einer Kette von aufeinander aufbauenden Transaktionsblöcken darin irreversibel zusammengefasst. Diese Algorithmen sind offen nachvollziehbar. Auch jede einzelne Blockchain-Einheit ist anhand des Registers über alle (anonymen) Vorbesitzer bis zu ihrem Ursprung identifizierbar. Neben der dezentralen Datenstruktur bietet die extrem rechenaufwendige Verschlüsselung – jedenfalls bislang – weitgehende Manipulationssicherheit und Anonymität.

[i]Finanzierung von Unternehmen im Rahmen von ICOÜber die Ausgabe sogenannter Crypto Tokens (digitaler Coupons) finden inzwischen auch Unternehmensfinanzierungen im Rahmen von Initial Coin Offerings (ICO) statt. Dabei werden auch große Summen bewegt.

II. Die steuerliche Be...

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