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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 2 V 304/17

Gesetze: AO § 146, AO § 162, EStG § 4 Abs. 3

Einkommensteuer: Ordnungsgemäße Buchführung bei Einnahmenüberschussrechnung - vorwiegend Barumsätze - Schätzungsbefugnis

Leitsatz

Auch der Betreiber einer Eisdiele, welcher seinen Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung ermittelt und nahezu ausschließlich Barumsätze tätigt, ist grundsätzlich jedenfalls dann verpflichtet, jeden einzelnen Umsatz getrennt aufzuzeichnen, wenn er ein modernes PC-gestütztes Kassensystem vorhält und grundsätzlich nutzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 11/2018 S. 505
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2018 S. 446
EAAAG-78557

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.01.2018 - 2 V 304/17

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