Online-Nachricht - Freitag, 16.03.2018

Int. Rechnungslegung | EU übernimmt Änderungen an IAS 40 in EU-Recht

Die Europäische Union hat im Amtsblatt v. die Verordnung (EG) Nr. 2018/400 v. zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien übernommen. Hiervon betroffen sind die geänderten Paragraphen 57-58 sowie die neu angefügten Paragraphen 84C–84E. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder danach beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen früher an, hat es dies anzugeben.

Im Nachgang hat die EFRAG einen aktuellen Bericht zum Status des Übernahmeprozesses veröffentlicht, der die Übernahme der Änderungen an IAS 40 in europäisches Recht abbildet. Den aktuellen EFRAG Endorsement Status Report finden Sie hier.

Quelle: DRSC v.

Fundstelle(n):
NWB MAAAG-78430