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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 14 K 49/16 EFG 2018 S. 238 Nr. 3

Gesetze: EStG § 42d, EStG § 40a, EStG § 19, LStDV 1990 § 1 Abs. 2

Sargträger als Arbeitnehmer

Leitsatz

  1. Zum Begriff des Arbeitslohns nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.

  2. Die Frage, wer Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse.

  3. Ein Arbeitsverhältnis einer Stadt mit Sargträgern liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn die Hinterbliebenen ein Vertragsverhältnis mit den Sargträgern eingehen.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 238 Nr. 3
UAAAG-77960

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 31.08.2017 - 14 K 49/16

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