Online-Nachricht - Freitag, 09.03.2018

Verfahrensrecht | Hilfsmaßnahmen in Bezug auf Sturmtief Friederike in Thüringen (FinMin)

Das Thüringer Finanzministerium hat steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Sturmtief Friederike verursachten Schäden im Januar 2018 erlassen (.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Zu den wichtigsten Möglichkeiten dieser Hilfsmaßnahmen gehören die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Stundung fälliger Steuern des Bundes und des Landes, die bis zum beantragt werden können sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge.

  • Inhabern von Forstflächen wird für Gewinne aus der Nutzung des sogenannten Kalamitätsholzes unter erleichterten Voraussetzungen der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes gewährt. Außerdem können Betriebsinhaber mit Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich bei erheblicher Schädigung des Baumbestandes von einer Aktivierung des eingeschlagenen und unverkauften Kalamitätsholzes ganz oder teilweise absehen.

  • Für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe, Vermietung und Verpachtung sowie selbstständiger Arbeit verschaffen die Bildung steuerfreier Rücklagen und Abschreibungserleichterungen bei Ersatzbeschaffung unbürokratische Hilfe.

  • Allen Betroffenen wird empfohlen, sich wegen möglicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen mit ihrem Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Hinweis:

Der Erlass ist auf der Homepage des Thüringer Finanzministeriums veröffentlicht. Hessen und Niedersachsen haben ebenfalls Hilfsmaßnahmen erlassen. Lesen Sie hierzu unsere Online-Nachricht v. 05.02.2018.

Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAG-77914