Dokument Anhang für die kleine GmbH sowie die kleine GmbH & Co. KG - Muster
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Anhang für die kleine GmbH sowie die kleine GmbH & Co. KG - Muster
Anwendungshinweise
Es werden „Musteranhänge“ für bilanzierende Unternehmen in der Rechtsform der GmbH vorgestellt. Dazu abweichend oder ergänzend von GmbH & Co. KG aufzunehmende Angaben werden darin nachrichtlich genannt.
Bei diesen Muster-Unternehmen werden die Verhältnisse als wie folgt gegeben angenommen:
Die Muster-Unternehmen sind produzierende Unternehmen außerhalb des Rohstoffsektors (damit finden §§ 341q ff. HGB keine Anwendung),
die Muster-Unternehmen sind keine kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften und in den Gesellschaftsverträgen der Muster-Unternehmen werden größenabhängige Erleichterungen nicht ausgeschlossen (damit finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung),
die Muster-Unternehmen sind in einen Konzern eingebunden, das Mutterunternehmen (die Muster-Mutter-GmbH) hat den Sitz in Deutschland (Musterstadt), Aufstellungserleichterungen über § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB nehmen die Muster-Unternehmen nicht in Anspruch,
die Muster-Unternehmen sind weder nach Gesetz noch nach Gesellschaftsvertrag verpflichtet, einen Aufsichtsrat einzurichten (damit entfallen partiell die Anhangangaben nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB),
die Geschäftsführungen der ...