Praxishandbuch der GmbH
4. Aufl. 2017
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2. Teil: Steuerrecht der GmbH - 3. Abschnitt: Die laufende Besteuerung der GmbH
A. Körperschaftsteuer
5291Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ist die GmbH unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland hat. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte (§ 1 Abs. 2 KStG), auch auf ihre ausländischen Einkünfte. Gegenstand der KSt ist das Einkommen der GmbH.
I. Zu versteuerndes Einkommen
1. Begriff
5292Allgemein ist für die KSt das zu versteuernde Einkommen das Einkommen nach § 8 Abs. 1 KStG, vermindert um die Freibeträge der §§ 24 und 25 KStG, die aber bei der GmbH entfallen. Das zu versteuernde Einkommen ist identisch mit dem Einkommen, das nach den Vorschriften des EStG und des KStG zu ermitteln ist, mit der Folge, dass für die Ermittlung des Einkommens die Vorschriften des EStG maßgebend und anwendbar sind, soweit nicht besondere Vorschriften des KStG eingreifen oder die Vorschriften des EStG leer laufen, weil sie auf natürliche Personen zugeschnitten sind, z. B. Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG oder das Abzugs- und Aufteilungsverbot nach § 12 EStG für Kosten der Lebensführung. Dessen Funktion erfüllen im KSt-Recht...