Praxishandbuch der GmbH
4. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2. Teil: Steuerrecht der GmbH - 2. Abschnitt: Steuerliche Folgen bei der Gründung einer GmbH
A. Verkehrssteuerliche Folgen bei der Gründung
I. Grunderwerbsteuer
1. Grunderwerbsteuerliche Tatbestände
4961Enthält der Gesellschaftsvertrag die Verpflichtung eines Gesellschafters, in die GmbH ein inländisches Grundstück i. S. v. § 2 GrEStG (also auch ein Erbbaurecht oder Gebäude auf fremdem Boden) im Wege der Sacheinlage (§ 5 Abs. 4 GmbHG) einzubringen, wird ein grunderwerbsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang (Rechtsträgerwechsel) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG verwirklicht. Auch die Einbringung von Anteilen an einer Personengesellschaft, zu deren Gesellschaftsvermögen ein Grundstück gehört, kann grunderwerbsteuerliche Folgen haben, wenn dadurch (innerhalb von fünf Jahren) mindestens 95 v. H. der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Denn ein solcher Wechsel im Gesellschafterbestand einer Grundbesitz haltenden Personengesellschaft gilt als Rechtsgeschäft, das auf die Übereignung des Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtet ist (§ 1 Abs. 2a GrEStG).
Die Gründungsgesellschafter A und B sind neben C zu 96 v. H. an der Y-KG betei...