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Latente Steuern auf eine nur im share deal veräußerbare Lizenz
I. Sachverhalt
MU erwirbt am alle Anteile an der TU GmbH. Diese hat einige Jahre zuvor von der zuständigen Behörde unentgeltlich die Zulassung als regionaler Fernsehsender (Sendelizenz) erhalten. Die Lizenz ist als höchstpersönliches Recht an die Person des Adressaten des Zulassungsbescheids (TU GmbH) gebunden und deshalb einzeln nicht übertragbar. Eine mittelbare Übertragung durch Abtretung der Anteile an der unternehmenstragenden Gesellschaft (share deal) ist zulässig.
Die Lizenz wird jeweils für zehn Jahre gewährt und kann dann gegen geringe Aufwendungen wiederholt verlängert werden. In einem positiven Marktumfeld ist die Verlängerung der Lizenz so gut wie sicher und außerplanmäßige Abschreibungen sind völlig unwahrscheinlich.
Steuerbilanziell stellt die Lizenz wegen ihres höchstpersönlichen Charakters kein Wirtschaftsgut dar. Im Rahmen der Erstkonsolidierung der TU wird sie im Konzernabschluss der MU mit dem fair value von 10 Mio. € aktiviert.
Die MU restrukturiert regelmäßig ihr Beteiligungsportfolio. Die Veräußerung der TU in einigen Jahren ist daher nicht unwahrscheinlich. Eine solche Veräußerung wäre steuerfrei.
II. Fragestellung
Muss MU ...