Online-Nachricht - Donnerstag, 01.03.2018

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes bei PensionsRSt (FinMin)

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich zur Behandlung von Verfahren geäußert, in denen die Verfassungswidrigkeit des Rechnungszinsfußes des § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG gerügt wird ( Kurzinfo ESt 7/2018VI 306 - S 2176).

Hintergrund: Das dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG in der in 2015 geltenden Fassung insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als zur Ermittlung der Pensionsrückstellung ein Rechnungszinsfuß von 6 % anzusetzen ist

Das Gericht kritisiert, dass der Gesetzgeber die Höhe des Rechnungszinsfußes für Pensionsrückstellungen seit 1982 nicht mehr überprüft und angepasst habe. Der Gesetzgeber habe zwar das Recht, den Abgeltungszinsfuß zu typisieren, er müsse jedoch regelmäßig überprüfen, ob die Typisierung noch realitätsgerecht sei (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 17.10.2017).

Hierzu führt das Finanzministerium Schleswig-Holstein weiter aus:

  • Das Aktenzeichen des Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht lautet 2 BvL 22/17.

  • Rechtsbehelfsverfahren, in denen sich die Einspruchsführer auf vorgenanntes Verfahren beziehen, ruhen kraft Gesetzes nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Hinweis:

§ 6a Abs. 3 Satz 3 EStG in der in 2015 geltenden Fassung gilt bis heute unverändert fort.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAG-77266