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NWB Nr. 11 vom Seite 703

Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

Ersatz der KraftStDV 2002 durch die neugefasste KraftStDV 2017

Dieter J. Zens

Das BMF hat auf der Grundlage der Vorschrift des § 15 Abs. 1 KraftStG i. V. mit § 150 Abs. 6 AO die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung neu gefasst und mit Datum vom neu bekannt gemacht (BGBl 2017 I S. 2374). Die neuen Regelungen der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung – KraftStDV 2017 – sind gem. § 17 Satz 1 KraftStDV 2017 am , dem Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten. Nach § 17 Satz 2 KraftStDV 2017 ist die Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl 2002 I S. 3856) – KraftStDV 2002 − außer Kraft getreten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Hintergrund und Rechtsgrundlage der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung

[i]KraftStDV vollständig neu veröffentlicht – KraftStDV 2017 Rechtgrundlage für den Erlass einer Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung durch das BMF ist § 15 Abs. 1 KraftStG in der ab dem geltenden Fassung. Bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes v.  (BGBl 2009 I S. 606) war u. a. die Ertragskompetenz für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen worden (Art. 106 Abs. 1 Nr. 3 GG). Entsprechend war mit diesem Gesetz auch die Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen worden (Art. 108 Abs. 1 GG).

Beide Änderungen waren zum in Kraft getreten. In der Folge wa...

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